Fördermittel

BEG Einzelmaßnahmen

Fördermittel nach BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ nutzen – mit PuR immer eine Nasenlänge voraus. Für Ihr gut investiertes Geld.
Das PuR-Team aus Taucha bei Leipzig führt Sie als Kunden bundesweit fachlich fundiert durch den Förderdschungel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zu den sogenannten BEG Einzelmaßnahmen gehören folgende Maßnahmen:

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heiztechnik
  • Heizungsoptimierung
  • Anlagentechnik (außer Heizung), z.B. Lüftung, Kälte- und Klimatechnik
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Fachplanung und Baubegleitung für die Einbindung eines bei der KfW gelisteten Energieberaters

Ebenfalls seit 01.07.2021 kann über die KfW die Förderung für Effizienzhäuser beantragt werden. Hier haben die Kunden die Wahlfreiheit zwischen einem aktivem Investitionszuschuss (direkte Erstattung auf das Kundenkonto) oder der kreditfinanzierten Variante mit Tilgungszuschuss (Schuldenerlass). Ab 2023 ist die Zuschussvariante über das BAFA (anstelle über die KfW) zu beantragen.

Wie läuft der Beratungsprozess mit PuR ab?

Unsere „RUNDUM-SORGLOS-BERATUNG“ mit Geld-zurück-Garantie begleitet und berät Sie ab der Planung Ihres Fördervorhabens. Bevor Sie einen Leistungs- oder Liefervertrages abschließen, stehen wir Ihnen bereits beratend mit unserer interdisziplinären Wissensverknüpfung hinsichtlich Förderung, Energieberatung sowie ggfs. Finanzierung zur
Seite.

Selbstverständlich begleiten und beraten wir Sie gerne kompetent, unabhängig und vertrauensvoll über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel nach der 2. Stufe und darüber hinaus bei folgenden Fördervorhaben:

  • Gas-Hybridheizung
  • Wärmepumpen
  • Pellet / Biomasse
  • Solarthermie
  • Heizungsoptimierung
  • Neubau & energetische Sanierung
  • Brennstoffzelle
  • Wärmenetze und Gebäudenetze
  • Und Vieles mehr …

Um für Sie eine Fördermittelanalyse für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Einzelmaßnahmen erstellen und Ihnen damit einen genauen Überblick geben zu können, für welche Maßnahme Sie wie viele Fördermittel erhalten werden, benötigen wir folgende Zuarbeiten von Ihnen:

 

 

Im ersten Schritt leiten Sie uns das von Ihnen ausgefüllte Kontaktformular sowie die zum Bauvorhaben gehörenden Angebote zu. Auf dieser Basis berechnen wir die möglichen Fördersummen und unterbreiten Ihnen ein Beratungsangebot, sofern Sie noch keine verbindlichen Leistungs- oder Lieferverträge hinsichtlich der Fördermaßnahme geschlossen haben. Mit Erteilung des Beratungsmandates starten wir umgehend das Beantragungsverfahren, damit Sie sich auf Ihr jeweiliges Kernanliegen konzentrieren und schnell förderunschädlich Verträge schließen können. Denn neben der vollständigen Korrespondenz mit dem Förderinstitut und der unterschriftsreifen Vorbereitung der für die Auszahlung des Zuschusses notwendigen Unterlagen (z.B. der unterschriftsreifen Fachunternehmererklärung etc.) kümmert sich das PuR-Team auch um etwaige Widerspruchsverfahren sowie Sachverhaltsaufklärungen, überwacht die einzuhaltenden Fristen und stellt bei Bedarf Verlängerungsanträge. Dementsprechend minimieren Sie durch uns Ihr Risiko vor Förderkürzungen massiv und haben mehr Zeit für die wirklich relevanten Dinge in Ihrem Leben und bezüglich Ihres Bauvorhabens.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Maximale Förderung
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Geld-zurück-Garantie
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Premiumberatung "Rundum-Sorglos"
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Zeitersparnis
Schnelle Antworten

Häufige Fragen

Heizungsoptimierung = Die Heizung/der Wärmeerzeuger darf nicht ausgetauscht werden. Hierrüber gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Heizung (welche zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 2 Jahre alt ist). Sobald der Wärmeerzeuger ausgetauscht wird zählt das Vorhaben als Heizungstausch und, bei Erfüllung der technischen Fördervoraussetzungen, werden die anfallenden Kosten als „Anlage zur Wärmeerzeugung“ gefördert.

Über KfW und BAFA ist eine Förderung von PV-Anlage derzeit leider nicht möglich. Es gibt jedoch vielerorts regionale Förderprogramme, welche unter anderem auch PV-Anlagen fördern.

Um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen benötigen wir bitte:

  • unser ausgefülltes Kontaktformular und
  • die Angebote der entsprechenden Fachhandwerker.

Wir prüfen dann, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig wären, worauf zu achten ist und was eventuell noch fehlen könnte. Anschließend erhalten Sie eine Fördermittelberechnung über Ihre voraussichtliche Fördersumme. Mit dieser Berechnung senden wir Ihnen unsere Vertragsunterlagen zu, falls Sie uns mit der der Antragstellung und der Premium Rundum-Sorglos Beratung beim Fördermittelgeber beauftragen möchten.

Unsere Fördermittelberater haben im Anfangsstadium des Antrags zeitlich den Großteil an Arbeitsleistung zu erbringen, um schon im Vorfeld einen reibungslosen Ablauf des Gesamt-Antragsverfahren sicherzustellen. Dies beinhaltet z.B. Recherchen, Rücksprachen mit BAFA und Installateuren etc. Daher ist die Honorierung unserer Leistungen bereits mit Antragstellung fällig.

In unserem Honorar ist die gesamte Begleitung bis zur Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Bankkonto enthalten. Wir stellen selbstverständlich nicht nur den Förderantrag für Sie, sondern übernehmen auch die gesamte Nacharbeit und die Erstellung der nötigen Nachweisdokumente. Sollte die Ihnen in der Fördermittelanalyse übermittelte Zuschusshöhe von der tatsächlich ausgezahlten um mehr als 1.000 € abweichen, behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Die Fördersumme wird erst ausgezahlt, wenn alle Arbeiten abgeschlossen und alle Rechnungen beglichen wurden. Um die Auszahlung in die Wege zu leiten, müssen im Nachgang diverse Dokumente als Nachweis darüber, dass alles den Förderrichtlinien entsprechend umgesetzt wurde, beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Darum kümmern wir uns für Sie; benötigen jedoch Zuarbeiten von Ihnen und den ausführenden Fachunternehmen. Nachdem die Nachweise eingereicht wurden, hängt die Bearbeitungsdauer vom Fördermittelgeber ab, hierauf haben wir keinen Einfluss. Die Gutschrift des Zuschusses dauert erfahrungsgemäß je nach Antragsaufkommen beim Fördermittelgeber zwischen 2 und bis zu 4 Monaten.

Die Gebäudeheizlast kann eventuell Ihr Installateur berechnen (falls Heizungstausch), ansonsten können üblicherweise Planungsbüros und Energieberater die Gebäudeheizlast berechnen.

Ja, diese muss im Gebäudebestand für jede Heizungsanlage vorliegen, sofern sie vom Fördermittelgeber innerhalb von 10 Jahren nachgefordert wird.
SONDERFALL Gas-Hybrid: hier wird sogar eine detaillierte Heizlastberechnung benötigt. So die derzeitige Auslegungspraxis des Fördermittelgebers.

Unser Honorar hängt von der Höhe des zu erwartenden Zuschusses ab. Durchschnittlich verbleiben mind. 90-95% der Fördermittel bei Ihnen. Unser Honorar beträgt also max. 10% der Zuschusssumme. Bei Wohngebäuden sind jedoch sogar 50% unseres Honorars erstattungsfähig, da wir zertifizierte Energieberater mit in die Antragstellung einbeziehen sowie eine sogenannte technische Projektbeschreibungs-ID erstellen lassen; so dass Ihr Eigenanteil max. 5% der Fördersumme beträgt. Da wir viele legitime Tricks kennen und uns tagtäglich mit den sogenannten ansatzfähigen Kosten beschäftigen, holen wir meistens deutlich mehr für Sie heraus, als unsere Leistung kostet.

Leider nur noch indirekt. Seit der Einführung der BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude – ist es im Neubau nur noch dann möglich, sich indirekt eine regenerative Heizung (z.B.: Wärmepumpe) fördern zu lassen, sofern das gesamte Gebäude einen förderfähigen KfW-Standard erreicht und mind. 55% des Wärme- sowie Kälteenergiebedarfs über Erneuerbare Energien gedeckt wird.

Nein, ausschließlich für Gas-Hybridheizungen im Gebäudebestand, wenn mind. 25% der Gebäudeheizlast über neu eingesetzte Erneuerbare Energien gedeckt wird.

Leider haben wir darauf keinen Einfluss. Dadurch, dass wir aber die Unterlagen professionell und vollständig vorbereiten, erreichen wir schon die kürzest mögliche Bearbeitungszeit beim BAFA.

Dies finden Sie rechts im Download Center unserer Homepage.

Bitte nicht, da insbesondere bei Ölheizung die Austauschprämie (10%) entfallen würde! Außerdem ist es schwer zu plausibilisieren, dass eine alte Heizung entfernt wird, ohne dass es bereits einen Leistungs- oder Liefervertrag für eine neue Heizungsanlage gibt. Dies wäre dann jedoch eine verspätete Antragstellung und somit das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig.

https://www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Formulare für den hydraulischen Abgleich gibt. Sie müssen das für Ihr Bauvorhaben passende heraussuchen und dabei zwischen Effizienzhaus, Einzelmaßnahme oder Nichtwohngebäude unterscheiden.

Einen guten ersten Überblick über die wichtigen Fragen zu der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens finden sie hier beim Bundesministerium für Wirtschaft:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html