Fördermittel

BEG Einzelmaßnahmen

Fördermittel nach BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ nutzen – mit PuR immer eine Nasenlänge voraus. Für Ihr gut investiertes Geld.
Das PuR-Team aus Taucha bei Leipzig führt Sie als Kunden bundesweit fachlich fundiert durch den Förderdschungel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Förderung Heizungstausch (Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heiztechnik) wie z.B.:
    • Förderung von Wärmepumpen
    • Förderung von Biomasseanlagen / Pellet
    • Förderung von Solarthermieanlagen
    • Förderung von Brennstoffzellen usw.
  • Förderung Heizungsoptimierung
  • Förderung Anlagentechnik (außer Heizung), z.B:
    • Lüftungsanlagen
    • digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung oder Verbesserung der Netzdienlichkeit oder
    • bei Nichtwohngebäuden Kälte- & Klimatechnik, MSR sowie energieeffiziente Beleuchtungssysteme
  • Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B.:
    • Dämmung
    • Fenstertausch oder
    • sommerlicher Wärmeschutz
  • Förderung von Sanierungen auf ein Effizienzhausniveau (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Förderung von Klimafreundlichem Neubau (KFN) in ökologischer Bauweise auf Effizienzhaus 40

Wie läuft der Beratungsprozess mit PuR ab?

Unsere „RUNDUM-SORGLOS-BERATUNG“ mit Geld-zurück-Garantie begleitet und berät Sie ab der Planung Ihres Fördervorhabens. Bevor Sie einen Leistungs- oder Liefervertrages abschließen, stehen wir Ihnen bereits beratend mit unserer interdisziplinären Wissensverknüpfung hinsichtlich Förderung, Energieberatung sowie ggfs. Finanzierung zur Seite.

Selbstverständlich begleiten und beraten wir Sie gerne kompetent, unabhängig und vertrauensvoll über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel nach der 2. Stufe und darüber hinaus bei ihrem Fördervorhaben.

Um für Sie eine Fördermittelanalyse für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Einzelmaßnahmen erstellen und Ihnen damit einen genauen Überblick geben zu können, für welche Maßnahme Sie wie viele Fördermittel erhalten werden, benötigen wir folgende Zuarbeiten von Ihnen:

Wir gestalten den Verfahrensablauf für die Förderung so unkompliziert wie möglich und jederzeit transparent für Sie.

Im ersten Schritt leiten Sie uns das von Ihnen ausgefüllte Kontaktformular sowie die zum Bauvorhaben gehörenden Angebote zu. Auf dieser Basis berechnen wir die möglichen Fördersummen und unterbreiten Ihnen ein Beratungsangebot. Mit Erteilung des Beratungsmandates starten wir umgehend das Beantragungsverfahren, damit Sie sich auf Ihr jeweiliges Kernanliegen konzentrieren können. Denn neben der Erstellung der Bestätigung zum Antrag (bzA) oder der technischen Projektbeschreibungs -ID (TPB-ID) sowie der vollständigen Korrespondenz mit dem Förderinstitut und der unterschriftsreifen Vorbereitung der für die Auszahlung des Zuschusses notwendigen Unterlagen (z.B. der Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder des Technischen Projektnachweises (TPN) etc.) kümmert sich das PuR-Team auch um etwaige Widerspruchsverfahren sowie Sachverhaltsaufklärungen und überwacht die einzuhaltenden Fristen. Dementsprechend minimieren Sie durch uns Ihr Risiko vor Förderkürzungen massiv und haben mehr Zeit für die wirklich relevanten Dinge in Ihrem Leben und bezüglich Ihres Bauvorhabens.

Wir haben uns erlaubt, Ihnen die wichtigsten verfahrensrelevanten Hinweise zu den 4 Phasen im Förderverfahren der Einzelmaßnahmen in einem Merkblatt in unserem Download Center zusammenzustellen.

Ebenfalls finden Sie unsere aktuellen Preislisten im Download Center – getrennt nach Heizungstausch und Gebäudenetze (Preisliste KfW) sowie alle anderen energetischen Effizienzmaßnahmen (Preisliste BAFA).

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Maximale Förderung
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Geld-zurück-Garantie
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Premiumberatung "Rundum-Sorglos"
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Zeitersparnis
Schnelle Antworten

Häufige Fragen

Heizungsoptimierung = Die Heizung/der Wärmeerzeuger darf nicht ausgetauscht werden. Hierrüber gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Heizung (welche zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 2 Jahre alt ist). Sobald der Wärmeerzeuger ausgetauscht wird zählt das Vorhaben als Heizungstausch und, bei Erfüllung der technischen Fördervoraussetzungen, werden die anfallenden Kosten als „Anlage zur Wärmeerzeugung“ gefördert.

Über KfW und BAFA ist eine Förderung von PV-Anlage derzeit leider nicht möglich. Es gibt jedoch vielerorts regionale Förderprogramme, welche unter anderem auch PV-Anlagen fördern.

Um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen benötigen wir bitte:

  • unser ausgefülltes Kontaktformular und
  • die Angebote der entsprechenden Fachhandwerker.

Wir prüfen dann, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig wären, worauf zu achten ist und was eventuell noch fehlen könnte. Anschließend erhalten Sie eine Fördermittelberechnung über Ihre voraussichtliche Fördersumme. Mit dieser Berechnung senden wir Ihnen unsere Vertragsunterlagen zu, falls Sie uns mit der der Antragstellung und der Premium Rundum-Sorglos Beratung beim Fördermittelgeber beauftragen möchten.

Unsere Fördermittelberater haben im Anfangsstadium des Antrags zeitlich den Großteil an Arbeitsleistung zu erbringen, um schon im Vorfeld einen reibungslosen Ablauf des Gesamt-Antragsverfahren sicherzustellen. Dies beinhaltet z.B. Recherchen, Rücksprachen mit KfW oder BAFA sowie den Installateuren etc. Daher ist die Honorierung unserer Leistungen bereits mit Antragstellung fällig. Außerdem können unsere Kosten nur dann bezuschusst werden und sich somit Ihr Eigenanteil an unseren Kosten deutlich (bis zu max. 70%) reduzieren, wenn vor Einreichung des Verwendungsnachweises unsere Einbindung des Energie-Effizienz-Experten bereits in Rechnung gestellt wurde.

In unserem Honorar ist die gesamte Begleitung bis zur Auszahlung der Fördersumme auf Ihr Bankkonto enthalten. Wir stellen selbstverständlich nicht nur den Förderantrag für Sie, sondern übernehmen auch die gesamte Nacharbeit und die Erstellung der nötigen Nachweisdokumente. Sollte die Ihnen in der Fördermittelanalyse übermittelte Zuschusshöhe von der tatsächlich ausgezahlten um mehr als 1.000 € abweichen, behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Die Fördersumme wird erst ausgezahlt, wenn alle Arbeiten abgeschlossen und alle Rechnungen beglichen wurden. Um die Auszahlung in die Wege zu leiten, müssen im Nachgang diverse Dokumente als Nachweis darüber, dass alles den Förderrichtlinien entsprechend umgesetzt wurde, beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Darum kümmern wir uns für Sie; benötigen jedoch Zuarbeiten von Ihnen und den ausführenden Fachunternehmen. Nachdem die Nachweise eingereicht wurden, hängt die Bearbeitungsdauer vom Fördermittelgeber ab, hierauf haben wir keinen Einfluss. Die Gutschrift des Zuschusses dauert erfahrungsgemäß je nach Antragsaufkommen beim Fördermittelgeber zwischen 2 und bis zu 4 Monaten.

Die Gebäudeheizlast kann eventuell Ihr Installateur berechnen (falls Heizungstausch), ansonsten können üblicherweise Planungsbüros und Energieberater die Gebäudeheizlast berechnen.

Ja, diese muss im Gebäudebestand für jede Heizungsanlage vorliegen.

Unser Honorar hängt von der Höhe des zu erwartenden Zuschusses ab. Durchschnittlich verbleiben 90 bis sogar 97,5% der Fördermittel bei Ihnen. Bei Wohn- sowie auch bei Nichtwohngebäuden (ohne Denkmalschutz) ist unser Honorar grundsätzlich erstattungsfähig, da wir zertifizierte Energieberater mit in die Antragstellung einbeziehen sowie eine sogenannte technische Projektbeschreibungs-ID oder Bestätigung zum Antrag (bzA) erstellen lassen. Diese Einbindung reduziert Ihren Eigenanteil entscheidend. Beispielrechnungen wie sich unser Honorar bei der KfW oder dem BAFA bemisst, finden Sie auf den beiden Preislisten im Download Center jeweils auf der letzten Seite.

Leider nur noch indirekt. Seit der Einführung der BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude – ist es im Neubau nur noch dann möglich, sich indirekt eine regenerative Heizung (z.B.: Wärmepumpe) fördern zu lassen, sofern das gesamte Gebäude einen förderfähigen KfW-Standard erreicht und mind. 55% des Wärme- sowie Kälteenergiebedarfs über Erneuerbare Energien gedeckt wird.

Dies finden Sie rechts im Download Center unserer Homepage.

Bitte nicht, da somit nicht nur der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus, sondern sogar die gesamte Förderung entfallen würde! Dies würde als eine verspätete Antragstellung gewertet werden und somit das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig sein.