In Ihren Häusern oder Gewerbeobjekten steckt großes Energiesparpotenzial: Etwa ein Viertel des CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und deren Energieversorgung an. Dem versucht die Bundesregierung Rechnung zu tragen und mit dem Klimaschutzprogramm 2030 die Förderung von Gebäuden innerhalb der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten. Der zentrale Kernpunkt: Die BEG- Förderung soll maßgeblich durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien dazu beitragen, den Primärenergiebedarf bis 2050 um rund 80 % gegenüber dem Referenzjahr 2008 zu senken.
Mit der Einführung der 2. Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG wurden erweiterte Möglichkeit der Förderung von energieeffizient gebauten oder sanierten Systemeffizienzhäusern sowie effizienten Nichtwohngebäuden innerhalb der BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude geschaffen. Dementsprechend wurde eine neue Klassifizierung für besonders förderwürdige Gebäude eingeführt. So kann ein Gebäude, das entweder
- einen primären Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien einbaut und diese regenerative Heiztechnik mehr als 55% des Wärmebedarfs deckt (=EE-Klasse) oder
- eine sogenannte vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung aufweist (= NH-Klasse)
höher gefördert werden als die „normalen“ Effizienzhäuser. Daraus ergeben sich für Gebäude, die sowohl die entsprechenden Effizienzhaus-Anforderungen an die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste) einerseits als auch andererseits an die Anlagentechnik (Primärenergiebedarf) erfüllen äußerst interessante Fördersätze innerhalb der BEG für neugebaute oder sanierte Wohngebäude, die älter als 5 Jahre sind.
Nun können Sie mit PuR’er Hilfe die neuen Förderkredite mit Tilgungszuschüssen aber auch direkte Investitionszuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Dies ist sowohl für einen Neubau als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen möglich.
Die staatlichen Fördermittel für die Leistungen des Energieberaters i.H.v. bis zu 50% unseres Beratungshonorars beantragen wir direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Unsere Energieberater sind von der KfW zugelassen und in die Bundesliste der Energie-Effizienz-Experten (dena) eingetragen. Dies gewährleistet eine hohe Qualität der Energieberatung.
Gerne analysieren wir die möglichen Fördersummen für Sie.
Um für Sie ein Angebot für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Wohngebäude erstellen zu können, benötigen wir bitte folgende Zuarbeiten bzw. Unterlagen von Ihnen:
- Checkliste BEG WG
- Ansicht
- Schnitt
- Grundrisse
- Sofern vorhanden:
- geplante Bauteilaufbauten
- Wärmeschutznachweis