Privatpersonen und Unternehmen, die Wohnraum selber nutzen oder vermieten und die kleine Solarkollektoranlagen (bis 100 m² Bruttokollektorfläche; oder > 40 m² s. unten KfW) mit zur thermischen Nutzung errichten / erweitern wollen, können nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten, wenn die Solarkollektoranlagen mindestens für einen der folgenden Zwecke verwendet wird:
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Solare Kälteerzeugung
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Zuführung der Wärme und / oder Kälte in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fördermittel auch um 20% höher ausfallen; ob diese Variante auf Ihr Sanierungsvorhaben zutrifft, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen!
Größere Solarkollektoranlagen (> 40m2 Bruttokollektorfläche) können ggfs. auch über die KfW gefördert werden.